Ist Sexarbeit erlaubt?
Auch wenn heute Sexarbeit in der Schweiz generell erlaubt ist, gibt es doch wichtige Einschränkungen. Sexarbeit kann nur als selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Wer unter 16 ist, darf nicht als Escort arbeiten (Schutzalter).
Verboten ist Sexarbeit:
- für Angestellte eines Escortservices oder Clubs
- für Inhaber einer L-Bewilligung (ausländische Tänzer in einem Nachtclub oder Models)
- für Inhaber eines Touristenvisums
- während des Verfahrens für eine Aufenthaltsbewilligung
- für Flüchtlinge
Arbeitest du als Escort ohne gültige Aufenthaltsbewilligung oder als Flüchtling, kannst du von der Polizei verhaftet werden. Sie kann dich auffordern, die Schweiz zu verlassen, oder sie kann dich unverzüglich ausweisen. Fordere bei der Polizei sofort einen Anwalt und wende dich an eine Beratungsstelle.